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   OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 K 14/92   

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OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 K 14/92 (https://dejure.org/1994,1501)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.02.1994 - 1 K 14/92 (https://dejure.org/1994,1501)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Februar 1994 - 1 K 14/92 (https://dejure.org/1994,1501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BauR 1994, 359
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 15.03.1989 - 4 NB 10.88

    Antragsbefugnis einer Gemeinde zur Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 K 14/92
    Die Antragstellerin muß die Vorschriften der Landschaftsschutzverordnung bei ihren Planungen berücksichtigen und ist im Rahmen der ihr übertragenen Teilaufgabe "behördliche Baukontrollen" und "behördliche Bauabnahmen" nach § 2 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) mit der Einhaltung der Vorschriften der Landschaftsschutzverordnung befaßt (siehe BVerwG, Beschl. v. 15.03.1989 - 4 NB 10.88 -, BRS 49 Nr. 39; siehe auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 24.06.1992 - 10 C 12780/90 -, BauR 1993, 204).

    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 1989 (aaO) kann zusammen mit den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Antragsbefugnis von Behörden (Beschl. v. 15.03.1989, aaO) so verstanden werden, daß eine Verwirkung der Antragsbefugnis dann nicht in Betracht kommt, wenn eine Behörde antragsbefugt ist, denn die Antragsbefugnis von Behörden dient nicht wie bei Normenkontrollanträgen natürlicher oder juristischer Personen - auch - dem Schutz subjektiver Interessen, sondern dem Zweck, eine allgemeinverbindliche Klärung der Gültigkeit von untergesetzlichen Normen zu erreichen.

    Dieses Rechtsschutzinteresse ist aber immer dann gegeben, wenn die Behörde mit der Ausführung der von ihr beanstandeten Norm befaßt ist, ohne selbst über die Norm verfügen - insbesondere sie aufheben oder ändern zu können (BVerwG, Beschl. v. 15.03.1989, aaO).

  • BVerwG, 28.11.1963 - I C 74.61

    Landschaftsschutzverordnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 K 14/92
    In zwei Entscheidungen aus den Jahren 1963 und 1964 (Urt. v. 28.11.1963 - I C 74.61 -, BVerwGE 17, 192 und Urt. v. 26.05.1964 - I C 182.58 -, BVerwGE 19, 7 ) hat das Bundesverwaltungsgericht Anforderungen an die Verkündung von Landschaftsschutzverordnungen gestellt und zum Ausdruck gebracht, daß eine Ersatzverkündung in der Weise, wie sie in § 13 Abs. 2 DVO vorgesehen war, nicht dem Rechtsstaatsprinzip genüge.

    Eine Verordnung, die über ihren Geltungsbereich Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwG, Urt. v. 28.11.1963, aaO; OVG Lüneburg, Beschl. v. 06.12.1990 - 3 K 21/89 -, NVwZ 1991, 1012 mit kritischer Anmerkung von Otto/Raddatz, NVwZ 1991, 963).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1986 - 5 S 650/86

    Ausfertigung von Verordnungen - Beteiligung anderer Behörden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 K 14/92
    Die Ausfertigung hat die Aufgabe, mit öffentlich-rechtlicher Wirkung zu bezeugen, daß die textliche Fassung der Verordnung mit dem Willen des Rechtssetzungsberechtigten übereinstimmt (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.11.1986 - 5 S 650/86 -, BRS 46 Nr. 210).

    Daher besteht auch kein Bedarf abschließend über die Frage zu entscheiden, ob auch die Karte zu der Landschaftsschutzverordnung hätte ausgefertigt werden müssen, und welche Folgen eine mögliche fehlende Ausfertigung dieser Karte haben würde (siehe zu den unterschiedlichen Auffassungen VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.11.1986, aaO; Ziegler, Die Ausfertigung von Rechtsvorschriften, insbesondere von gemeindlichen Satzungen, DVBl. 1987, 280; BVerwG, Beschl. v. 16.05.1991 - 4 NB 26.90 -, BVerwGE 88, 204 ; BVerwG, Beschl. v. 26.08.1993 - 7 NB 1.93 -, UPR 1994, 31 ).

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 K 14/92
    Daher besteht auch kein Bedarf abschließend über die Frage zu entscheiden, ob auch die Karte zu der Landschaftsschutzverordnung hätte ausgefertigt werden müssen, und welche Folgen eine mögliche fehlende Ausfertigung dieser Karte haben würde (siehe zu den unterschiedlichen Auffassungen VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.11.1986, aaO; Ziegler, Die Ausfertigung von Rechtsvorschriften, insbesondere von gemeindlichen Satzungen, DVBl. 1987, 280; BVerwG, Beschl. v. 16.05.1991 - 4 NB 26.90 -, BVerwGE 88, 204 ; BVerwG, Beschl. v. 26.08.1993 - 7 NB 1.93 -, UPR 1994, 31 ).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 7.91

    Der alte Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 K 14/92
    Da der Senat demnach davon ausgehen muß, daß der Verkündungsvorgang nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist und die Landschaftsschutzverordnung schon deshalb nichtig ist, bedarf es keiner Entscheidung zu der Frage, welche Folgen aus dem nachträglichen Verlust der Landschaftsschutzkarte eintreten würden (siehe hierzu beispielsweise BVerwG, Urt. v. 17.06.1993 - 4 C 7.91 -, BauR 1993, 698 betr. Bebauungspläne).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.12.1990 - 3 K 21/89

    Baumschutzsatzung; Geltungsbereich; Bebauungsplan; Im Zusammenhang bebaute

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 K 14/92
    Eine Verordnung, die über ihren Geltungsbereich Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwG, Urt. v. 28.11.1963, aaO; OVG Lüneburg, Beschl. v. 06.12.1990 - 3 K 21/89 -, NVwZ 1991, 1012 mit kritischer Anmerkung von Otto/Raddatz, NVwZ 1991, 963).
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 105.65

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Landschaftsschutz -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 K 14/92
    In dem Urteil vom 27. Januar 1967 (- IV C 105.65 -, BVerwGE 26, 129 ) hat das Bundesverwaltungsgericht für die Klarheit von Rechtsnormen bezogen auf die Veröffentlichung von Landschaftsschutzverordnungen drei verschiedene Möglichkeiten als zulässig angesehen.
  • BVerwG, 11.08.1989 - 4 NB 23.89

    Antragsbefugnis der höheren Verwaltungsbehörde im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 K 14/92
    Selbst wenn die Regelung des § 5 Abs. 6 Satz 2 BBauG 1960 unter den Vorschriften für den Flächennutzungsplan stand und in den Regelungen über den Bebauungsplan nur für besondere Fälle eines Bebauungsplanes (selbständiger Bebauungsplan, vorzeitiger Bebauungsplan) eine Verweisung auf § 5 Abs. 6 BBauG 1960 enthalten war (§ 9 Abs. 4 Satz 2 BBauG 1960), so ist doch der Begriff Bebauungsplan in § 5 Abs. 6 Satz 2 BBauG 1960 so eindeutig, daß die Regelung des § 5 Abs. 6 Satz 2 BBauG 1960 nur für Bebauungspläne, nicht aber auch für Flächennutzungspläne galt ("das Landschaftsschutzrecht verdrängende Wirkung" von Bebauungsplänen, BVerwG, Beschl. v. 11.08.1989 - 4 NB 23.89 -, BRS 49 Nr. 40) (anders Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Baugesetzbuch , Kommentar, Loseblattausgabe, § 1 Rdnr. 287, der aber den Text von § 5 Abs. 6 BBauG 1960 falsch wiedergibt).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 7 NB 1.93

    Kollision zwischen einer wasserrechtlichen Bewilligung nach § 8 Gesetz zur

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 K 14/92
    Daher besteht auch kein Bedarf abschließend über die Frage zu entscheiden, ob auch die Karte zu der Landschaftsschutzverordnung hätte ausgefertigt werden müssen, und welche Folgen eine mögliche fehlende Ausfertigung dieser Karte haben würde (siehe zu den unterschiedlichen Auffassungen VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.11.1986, aaO; Ziegler, Die Ausfertigung von Rechtsvorschriften, insbesondere von gemeindlichen Satzungen, DVBl. 1987, 280; BVerwG, Beschl. v. 16.05.1991 - 4 NB 26.90 -, BVerwGE 88, 204 ; BVerwG, Beschl. v. 26.08.1993 - 7 NB 1.93 -, UPR 1994, 31 ).
  • BVerwG, 26.05.1964 - I C 182.58

    Anspruch auf Erteilung einer landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 K 14/92
    In zwei Entscheidungen aus den Jahren 1963 und 1964 (Urt. v. 28.11.1963 - I C 74.61 -, BVerwGE 17, 192 und Urt. v. 26.05.1964 - I C 182.58 -, BVerwGE 19, 7 ) hat das Bundesverwaltungsgericht Anforderungen an die Verkündung von Landschaftsschutzverordnungen gestellt und zum Ausdruck gebracht, daß eine Ersatzverkündung in der Weise, wie sie in § 13 Abs. 2 DVO vorgesehen war, nicht dem Rechtsstaatsprinzip genüge.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1990 - 11a NE 94/88

    Bebauungsplan ; Planurkunde; Archivmäßige Sicherung ; Dokumentenbeständigkeit;

  • VGH Hessen, 28.05.1993 - 3 TH 710/93

    Mangelnde Bestimmtheit einer Baumschutzsatzung - hier: unklare Formulierung des

  • OLG Hamm, 25.02.1993 - 3 Ss OWi 1060/92
  • BVerwG, 24.05.1989 - 4 NB 10.89

    Fehlende Ausfertigung eines Bebauungsplans; Nachträgliche Inkraftsetzung nach

  • BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens

  • BVerwG, 18.12.1989 - 4 NB 14.89

    Verwirkung der Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.1989 - 10 C 36/88
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1992 - 10 C 12780/90

    Antragsbefugnis einer Gemeinde in Normenkontrollverfahren; Gebot interkommunaler

  • BVerwG, 20.03.1992 - 1 B 45.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2017 - 1 KN 8/17

    Sicherstellung geplanter Landschaftsschutzgebiete ist unwirksam

    Die - vor Bekanntgabe erforderliche - Ausfertigung dient der Feststellung, dass die bekanntgegebene Verordnung mit dem Willen des Rechtsetzungsberechtigten übereinstimmt und das für den Normerlass vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist (Urt. des Senats v. 23.02.1994, 1 K 14/92, BeckRS 1994, 07423 [Rn. 63, m. w. N.]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 KN 2/07

    Bestimmtheit; Gleichheitssatz; Kurabgabe; Kurzone

    Eine Satzung, die über ihren Geltungsbereich Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (OVG Schleswig, Urt. v. 23.02.1994 - 1 K 14/92 -, Die Gemeinde 1994, 164 zu einer Rechtsverordnung m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 K 10/98
    Der Senat teilt die Auffassung des 1. Senats des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts, daß die Bestimmung des § 62 Abs. 2 LVwG a.F., nach der Verordnungen, die nicht für eine kürzere Geltungsdauer erlassen sind, 20 Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit verlieren, nur für Verordnungen über die öffentliche Sicherheit (und Ordnung) im Sinne des § 62 Abs. 1 Satz 1 LVwG gilt, nicht jedoch für Landschaftsschutzverordnungen (Urteil vom 23.02.1994 - 1 K 14/92 - SchlHA 1994, 150).

    Ferner bekundet das Ausfertigungsorgan die Einhaltung des für die Normgebung gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens (Barschel/Gebel, Kommentar zur Landessatzung, Art. 34 Anm. 1; Schl.-H. OVG, Urteil vom 23. Februar 1994, a.a.O., UA S. 13 m.w.N. - insoweit nicht abgedruckt in SchlHA 1994, 148 ff).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1996 - 1 L 262/95

    Planungsrecht; Ausbau; Dachgeschoß; Bebauungsplan; Bekanntmachungsfehler;

    Durch die Ausfertigung entsteht die Originalurkunde und das Ausfertigungsoriginal bezeugt die Übereinstimmung des Inhalts der Normurkunde mit dem Willen des Rechtssetzungsberechtigten ("Authentizität") sowie die Einhaltung des für die Normgebung gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens ("Legalität") (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 09.08.1989 - 10 C 36/88 -, BRS 49 Nr. 28; Urt. d. Senats v. 23.02.1994 - 1 K 14/92 -, Die Gemeinde 1994, 164; Urt. v. 28.11.1995 - 1 K 8/95 - siehe auch Ziegler, Die Ausfertigung von Rechtsvorschriften, insbesondere von gemeindlichen Satzungen, DVBl. 1987, 280).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2009 - 1 LA 41/09

    Einschränkung der gemeindlichen Planungshoheit durch eine

    Das Verwaltungsgericht hat bereits darauf hingewiesen (S. 14 des Urt.-Abdr.), dass der früheren Rechtsprechung des Senats zur Frage der Bestimmtheit einer Landschaftsschutzverordnung, die aus ihrem Geltungsbereich die "im Zusammenhang bebauten Ortsteile" ausnimmt (Urt. v. 23.02.1994, 1 K 14/92, BauR 1994, 359 ff.) die danach ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16.06.1994, 4 C 2.94, BVerwGE 96, 110) entgegenzustellen ist.
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2001 - 4 L 92/99

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb einer

    Die Landschaftsschutzverordnung des Kreises vom 13. Juli 1971 (Amtsblatt Schleswig-Holstein/AAZ 1971, S. 168), die unter anderem das Gebiet "Naturpark Lauenburgische Seen" mit der Gemeinde G... umfasst, ist mit Normenkontrollurteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Februar 1994 (- 1 K 14/92 - Schl.-H. Anz. 1994, S. 148) für nichtig erklärt worden.
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.11.1995 - 1 L 56/95

    Dokumentenbestätigung; Bebauungsplan; Ausfertigung; Innenbereich; Außenbereich;

    Durch die Ausfertigung entsteht die Originalurkunde und das Ausfertigungoriginal bezeugt die Übereinstimmung des Inhalts der Normurkunde mit dem Willen des Rechtssetzungsberechtigten ("Authentizität") sowie die Einhaltung des für die Normgebung gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens ("Legalität") (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 09.08.1989 - 10 C 36/88 -, BRS 49 Nr. 28; Urt. des Senates v. 23.02.1994 - 1 K 14/92 -, Die Gemeinde 1994, 164; siehe auch Ziegler, Die Ausfertigung von Rechtsvorschriften, insbesondere von gemeindlichen Satzungen, DVBl. 1987, 280).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.08.1994 - 1 K 2/94

    Normenkontrollantrag; Landwirt; Bebauungsplan; Wohnbebauung; Planurkunde;

    Diesem Ziel dient die Bestätigung der Authentizität des Plans durch den Ausfertigungsvermerk (vgl. Urt. des Senats v. 23.02.1994 - 1 K 14/92 - BauR 1994, S. 359 mwN; Ziegler, DVBl. 1987, S. 280).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 KN 3/07
    Eine Satzung, die über ihren Geltungsbereich Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig ( OVG Schleswig, Urt.v. 23.02.1994 - 1 K 14/92 -, Die Gemeinde 1994, 164 zu einer Rechtsverordnung m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.05.1996 - 1 L 158/95

    Genehmigungsvermerk; Bebauungplan

    Das Ausfertigungsoriginal bezeugt die Übereinstimmung des Inhalts der Normurkunde mit dem Willen des Rechtssetzungsberechtigten ("Authentizität") sowie die Einhaltung des für die Normgebung gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens ("Legalität") (BVerwG, Beschl. v. 08.05.1995, aaO; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 09.08.1989, BRS 49 Nr. 28; Urteile des Senats v. 23.02.1994 - 1 K 14/92 -, Die Gemeinde 1994 S. 164 u. v. 28.11.1995 - 1 L 56/95 - vgl. auch Ziegler, Die Ausfertigung von Rechtsvorschriften, DVBl. 1987 S. 280).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.07.1995 - 4 L 229/94

    Unsortierter Bauschutt; Bauschutt; Gewerbliche Anlage; Abfall; Abfallbegriff

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.07.1994 - 1 K 15/92

    Landschaftsschutzverordnung; Landschaftsschutz

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.03.1997 - 2 L 46/96

    Ortssatzung; Bekanntmachung; Ausfertigung; Bebauungsplan; Erschließungsanlage

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.06.1994 - 1 L 89/93

    Wiedererrichtung; Gebäude; Charakter

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.03.1994 - 1 L 2/92
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